Zitat:
Diese war also bis vor kurzen funktionell nicht existent und man ist mit dem mündlichen Hinweis eingezogen, das man sich eine SAT-Anlage anschaffen könne.
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Laut (schriftlichem) Mietvertrag ist aber vereinbart, dass die Kosten einer SAT-Verteilanlage umlagefähig sind. Was glauben Sie, hat mehr Gewicht?
Sie können ja die Zahlung verweigern, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung fällig ist. Und wundern Sie sich nicht, wenn auch die private SAT-Schüssel demontiert werden muss, wenn sie als störend empfunden wird.