Zitat:
dass die Hausverwaltung einen Elektriker beauftragen will. Die Kosten allerdings gehen zu unseren Lasten. Ebenso eine Kaution für den Rückbau.
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An dieser Vorgehensweise dürfte nichts zu beanstanden sein. Der Vermieter bestimmt, welcher Handwerker welche Arbeiten an seiner Immobilie vornimmt und nicht der Mieter.
Mit dieser Konstellation sind Sie übrigens von jeder Haftung befreit.