Zitat:
zwecks Fristloser Kündigung weiter vorgehen kann.
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Das sollten Sie aber ganz schnell vergessen. Einen unbefristeten Mietvertrag können Sie mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, aber keinesfalls fristlos.
Wenn Heizung und Warmwasser ausfallen, haben Sie das Recht die Miete zu mindern. Auskunft gibt Ihnen der örtliche Mieterverein, oder ein Anwalt für Mietrecht.