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Alt 07.05.2012, 22:45
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Anhang zum Mietvertrag - Zugang

Hallo,

Sie sollten Ihrem neuen Vermieter mal folgendes sagen: "Kauf bricht nicht Miete".
Das bedeutet, dass ein neuer Vermieter in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt. Der neue Vermieter kann also erst seine Begehungsrechte geltend machen, wenn Sie ausgezogen sind und er einen neuen Mietvertrag mit wem anders schließt und individuelle Vereinbarungen trifft!

Mietrecht Einfach
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