Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 09.05.2012, 16:51
kueroint kueroint ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2012
Beiträge: 1
Standard Holzfensterrahmen streichen

Hallo, ich habe als Totallaie eine Frage. Ist Holzfensterrahmen streichen Mieter oder Vermietersache, wenn im Mietvertrag nach BGB nichts extra erwähnt wurde? Nach Aussage vom Vermieter werden die undichten Fenster bei Mieterwechsel ausgetauscht. Nur sagen kann er viel. Darum kann er immer noch darauf bestehen, daß wir die Fensterrahmen streichen, wenn es unsere Pflicht ist, da wir ausziehen. Vielen Dank für die Antworten im Voraus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen