Holzfensterrahmen streichen
Hallo, ich habe als Totallaie eine Frage. Ist Holzfensterrahmen streichen Mieter oder Vermietersache, wenn im Mietvertrag nach BGB nichts extra erwähnt wurde? Nach Aussage vom Vermieter werden die undichten Fenster bei Mieterwechsel ausgetauscht. Nur sagen kann er viel. Darum kann er immer noch darauf bestehen, daß wir die Fensterrahmen streichen, wenn es unsere Pflicht ist, da wir ausziehen. Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
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