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Alt 10.05.2012, 10:55
tigervonmalaysia tigervonmalaysia ist offline
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Standard Nachmieter - Maler Arbeiten?

Hallo
Teil 1) Also, ich habe eine Nachmieter-gesucht-Anzeige gelessen und habe die Wohnung angeschaut. Der Mieter teilt mir die Tel Nr von Hausverwaltung nur wenn ich die Wohung selbt malern nach seinen Auszug. Der Mieter hat Pflicht die Wohnung in gutem Zustand zuruck geben (als er genommen hat). Da ich die Wohnung sehr gerne haben, habe ich ich schriftlich zugesagt dass ich die Renovierung/Malern übernimmt . Dannach habe ich die Hausverwaltung Kontakt bekommen

Teil 2) Gestern ich habe die Hausverwaltung meine Interesse auf die Wohnung geäussert. Ich habe dann rausgefunden dass Hausverwaltung ist auch gleichzeitig Makler. Naturlich verlangt er Provision weil er die Wohnung auch eine Anzeigen schon geschrieben hat. Er gibts mir die Wohnung / Vetrag nicht wenn ich die Provision nicht zahlen. Und ich habe auch rausgefunden dass die Wohnung ist schon gekündigt worden; bis ende Juli 2012. Der Mieter sucht Nachmieter ab 01.08 (hintergrund Motivation ist nur dass er die Wohnung nicht malern möchtet)

Teil 3) Ich habe entschieden die Provision zu zahlen und werden die Vertrag diese Woche noch bekommen. Ich habe auch entschieden die Schriflicher Malerein-Absprache (Vertrag) mit dem Mieter zu austreichen.

Also meine Frage ist
1. Ist die Schriflicher-Absprache (Vertrag) mit der Mieter überhaupt gültig?. Die WOhnung ist doch ab 1st August frei und ich werde die Wohnung nur nehmen ab 1st August. Nachmieter in dieser Sinne ist doch nicht Nachmieter oder?

2. Musse ich Schriflich malerei-Absprache wiedersprechen?

danke für euere Info.



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Geändert von tigervonmalaysia (10.05.2012 um 10:57 Uhr)
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