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Alt 10.05.2012, 11:30
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nachmieter - Maler Arbeiten?

Zitat:
1. Ist die Schriflicher-Absprache (Vertrag) mit der Mieter überhaupt gültig?. Die WOhnung ist doch ab 1st August frei und ich werde die Wohnung nur nehmen ab 1st August. Nachmieter in dieser Sinne ist doch nicht Nachmieter oder?
Sie können mit dem Nochmieter keinen gültigen Vertrag vereinbaren, der die Wohnung betrifft. Nur der Vermieter Kann den Mieter von der Pflicht zur Renovierung befreien, auch wenn Sie die Arbeiten übernehmen wollen.

Zitat:
2. Musse ich Schriflich malerei-Absprache wiedersprechen?
Das können sie machen.

Zitat:
Ich habe dann rausgefunden dass Hausverwaltung ist auch gleichzeitig Makler. Naturlich verlangt er Provision weil er die Wohnung auch eine Anzeigen schon geschrieben hat.
Eine Hausverwaltung darf für die von ihr verwalteten Wohnungen keine Provision verlangen.

Lesen Sie hier weiter: Wohnungsmakler - Hausverwalter makeln gratis - Meldung - Stiftung Warentest
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