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Alt 10.05.2012, 16:52
susehh65 susehh65 ist offline
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Standard Herd defekt bei Auszug

Ich habe vor zwei Wochen meine Wohnungsabnahme gehabt und dabei hat meine Vermieterin den E-Herd (der bis dahin Einwandfrei funktionierte!!!) geöffnet. Dabei fiel die Glasscheibe heraus. Ausserdem befindet sich ein kleiner Riss im Kunststoff in der Innenverkleidung der Tür. Die Scheibe wurde wieder reingeklickt, aber sie meinte das dies überprüft und ggf. repariert werden müsste. Ich sagte darauf das ich keinesfalls einen neuen Herd bezahlen würde, höchstens für den Zeitwert aufkäme. Der Herd war bei meinem Einzug vor 15 Jahren neu.

Heute kam die Kautionsabrechnung und dort steht das die Reparatur lt. Hersteller etwa 150,00 Euro betragen wird. Nun habe ich die Fragen dazu:

1. Ist ein Herd nach 15 Jahren "abgewohnt"?

2. In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel, fasst die?

3. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es (mein Vermieter ist Rechtsanwalt)?

Vielen Dank im voraus!!



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