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Alt 15.05.2012, 13:46
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Gartenpflege im Mehrparteienhaus

Hallo,

Sie sollten dem Vermieter vorschlagen solche Dinge in einer Hausordnung zu regeln. Dieser muss zwar von allen Mietern zugestimmt werden, andererseits kann er für das Rasenmähen jedoch auch einen Landschaftsgärtner anstellen und die Kosten auf alle Mietparteien umlegen! Also sollten sich das die nichteinsichtigen Mieter gut überlegen!

In diesem Zuge sollten Sie auch fragen, ob der Vermieter Ihnen einräumt die Büsche zu entfernen. Auch wenn Sie Beete gestalten dürfen, so ist das mit Baumpflanzung oder Entfernung meiner Meinung nach immernoch in Rücksprache (bestenfalls schriftlich) zu geschehen. So ist man zumindest auf der sicheren Seite.

Ich hoffe geholfen zu haben,


Mietrecht Einfach
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