Hallo,
generell steht einer Schenkung nichts im Weg, wenn Ihr Bruder zustimmt.
Lesen Sie dazu bitte inemal hier:
Die gutwillige Schenkung und böswillige Schenkung:
Schenkung statt Erbe - Erbrecht Ratgeber - Schenkung
Ausgleichspflicht unter Nachkommen bei der Erbschaft:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach