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Alt 08.04.2009, 15:42
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Hilla,

das sind ja gleich drei Fragen auf einmal

Dann fangen wir mal an:
Die Werte in einer Betriebskostenabrechnung können pro Themenschwerpunkt addiert werden und müssen dann über einen Schlüssel verteilt werden. Hierbei hat der Mieter das Recht beim Vermieter die Belege einzusehen, auf dessen Basis die Summen zusammenkommen. Also muss in der Betriebskostenabrechnung nicht jeder einzelne Betrag aufgelistet werden.

Baumfällungen oder Beschneidungen sind im Mietrecht ein zweischneidiges Schwert. Diese Arbeiten haben immer den Charakter der Gartenpflege und dies ist umlagefähig. In Einzelfällen haben Gerichte diesen Arbeiten die Eigenschaft als Gartenpflege jedoch abgesprochen. Hierbei gilt es also die Höhe der Kosten abzuwägen - lohnt sich ein Rechtstreit mit ungewissem Ausgang?

Zur dritten Frage: Also ich bin kein Gärtner, aber was für Kosten kann das beschneiden eines Strauches verursachen? Natürlich kenne ich den Umfang nicht, aber sowas ist bei mir im Garten innerhalb 30 Minuten erledigt - und das mit Leitereinsatz. Aber generell: Wenn es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Garten handelt, dann sind die Kosten meines Erachtens auch gemeinschaftlich zu tragen. Ausnahmen sind natürlich exhorbitante Beträge, die durch einen Mieter verursacht werden.
Aber vielleicht hilft hier auch das Gespräch mit dem anderen Mieter oder Vermieter, damit die Kosten nur auf den Verursacher umgelegt werden.

Ich hoffe ich konnte helfen, stehe für weitere Fragen gerne bereit und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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