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Alt 10.04.2009, 17:46
Muttersorge67 Muttersorge67 ist offline
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Standard Kleinreparatur - Austausch des Toilettenspülers

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Unsere Toilettenspülung war dekfekt und ich habe dem Vermieter umgehend Bescheid gesagt. Doch dieser nahm sich sogleich aus der Verantwortung, ohne sich überhaupt darum zu kümmern. Er schickte lediglich 2 Handwerker vorbei. Diese stellten dann fest, dass wir ein neues Gerät benötigen. Fällt das in den Bereich Kleinreparatur und somit in den Zuständigkeitsbereich des Mieters? Finde das sehr komisch, da ich ja Miete für eine komplette Wohnung zahle und somit auch die Toilette benutzbar sein muss. Bitte klärt mich auf. Habe gestern 50 Euro gezahlt für die Reparatur für den Spüler und die Arbeit.

MfG



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