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Alt 22.05.2012, 12:12
angus angus ist offline
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Registriert seit: 22.05.2012
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Standard Eigentümer reagiert auf nix!

Im Okt. 2011 bekam ich von meiner Bank die Info, dass das Konto bei der W-Gesellsch. nicht mehr existiert und somit auch keine Miete von mir überwiesen werden konnte. Auf Nachfrage bei der neuen W-Ges. war die alte schon seit einiger Zeit insolvent, ich bat um Klärung. Nach 3 Wochen die Auskunft: "Ihr Eigentümer hat uns nicht mit der Verwaltung Ihrer Wohnung beauftragt, wenden Sie sich persönlich an ihn." Das habe ich 2x getan und keine Antwort erhalten. Am 15.05. habe ich per Einschreiben/Rückschein zum 31.08.12 gekündigt, ich ziehe nach Westdeutschland - das war sowieso geplant, die Freistellungsphase meiner ATZ beginnt nämlich. Als der Rückschein dann im Postkasten lag, fehlte die Unterschrift vom Eigentümer (große Zahnarztpraxis in Strausberg, auch hat er öfter in Amerika zu tun), das Kündigungsschreiben wird wohl dann auch unbeantwortet zurückkommen. Und nun, ich habe alles versucht; einen Anwalt will ich nicht einschalten, die wittern gleich ein Geschäft und kassieren meistens ab.
Wie lange könnte der Eigentümer die ausstehende Miete einfordern?



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