Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 22.05.2012, 12:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Eigentümer reagiert auf nix!

Hallo,

zum Einen ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, was bedeutet, dass der Vermieter nicht darauf reagieren muss. Lediglich einen Übergabetermin sollten Sie mit der neuen Gesellschaft vereinbaren.

Wenn keiner Ihr Geld haben möchte, sollten Sie dies gesondert auf ein Sparkonto legen.

Ich bin zwar kein Fachmann für Insolvenzen, etc. bin mir aber relativ sicher, dass ein Insolvenzverwalter immer versucht noch ausstehende Forderungen einzutreiben...

Mich wundert nur, dass der neue Vermieter (habe ich doch richtig verstanden, dass es eine neue Wohnungsgesellschaft gibt) nicht an Sie herantritt, um Kontendaten für künftige Mieten mitzuteilen!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten