Hallo Muttersorge,
es ist keine Seltenheit, dass im Mietvertrag Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters geregelt sind. Diese Kleinreparaturen oder auch Schönheitsreparaturen werden meist pauschal oder über einen maximalen prozentualen Wert der Jahresmiete auf den Mieter abgewälzt. Dies ist auch legitm, zumindest bis zu gewissen Höchstgrenzen:
Eine einzelne
Reparatur darf 100,- Euro nicht übersteigen. Bei der pauschale für jährliche Reparaturen ist es etwas variabler - da aber dein Betrag nun darunter liegt handelt es sich definitiv um eine Kleinreparatur.
Mein Tipp:
Prüfe deinen Mietvertrag auf eine entsprechende Regelung (ist in den meisten Standard Mietverträgen enthalten) und vermutlich wirst du um eine Zahlung nicht herum kommen.
Freundliche Grüße und ich hoffe ich konnte helfen,
Mietrecht Einfach