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In Zukunft sollen die Mieter einen Vertrag mit dieser Fa. abschliessen und auch die Heizkosten an diese bezahlen.
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Dazu müßte aber jede Wohnung einen eigenen Gaszähler haben. Was bei einer zentralen Heizungsanlage nicht möglich ist. Oder soll jeder Mieter eine Gastherme bekommen? Dann ginge das natürlich.
Zitat:
Was ist dann z.B. wenn die Heizung ausfällt und die Mieträume kalt sind ?
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Genau das selbe als wenn die Ölheizung ausfällt. Für Reparaturen ist der Vermieter zuständig.
Zitat:
Was ist z.B. in diesem Fall mit einer Mietminderung ?
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Mietminderung warum? Wegen der Umstellung von Öl aus Gas?
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und allen anderen Pflichten im Bezug auf Heizung der Wohnungen ?
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Da müßte natürlich, wenn jede Wohnung eine eigene Therme bekommt, bezüglich der NK-Vorauszahlungen vertraglich etwas geändert werden. Insbesondere in Bezug auf die Kosten der Wartung und des Schornsteinfegers.
Wenn nur die Zentralheizung von Öl auf Gas umgestellt wird, ändert sich für die Mieter rein gar nichts.