Zitat:
Am 15.05. habe ich per Einschreiben/Rückschein zum 31.08.12 gekündigt,
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Das ist leider verkehrt. Kündigen Sie noch einmal, aber nur per Einwurfeinschreiben. Dann gilt die Kündigung als rechtzeitig zugestellt und Ihr Mietverhältnis endet am 31.08.
Wenn wie in Ihrem Fall das Einschreiben nicht abgeholt wird, dann gilt die Kündigung auch nicht.