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Alt 23.05.2012, 15:13
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Auszug trotz schwerer Erkrankung

Wie sieht das Mietrecht meine Situation, darf ich hier gekündigt werden, weil der Vermieter(Partner) keinen Bock mehr hat?

Tut mir Leid, aber im Mietrecht ist eine selbst so schwere Erkrankung nicht vorgesehen. Was vorgesehen ist, dass eine Kündigung einer Wohnung strengen Regeln unterliegt. Näheres hier unter "K" wie Kündigung:

Mietrechtslexikon - Buchstabe K

Beachten Sie die um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist bei der Kündigung einer sogenannten Einliegerwohnung.


Muss ich bei einem neuen Mietvertrag angeben, dass ich krank bin,

Nein!

und von was ich lebe?

Nur wenn der Vermieter danach fragt, z.B. über eine Selbstauskunft.

P.S. Ist im Keller oder in der Garage nicht noch ein Päckchen Rattengift für den jetzt Ex?
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