Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 23.05.2012, 16:16
smarty smarty ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Auszug trotz schwerer Erkrankung

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.Bis jetzt ist ja nur eine mündliche Kündigung ausgesprochen worden.

Ist das überhaupt gültig?

Muss bei einer Kündigung durch den Vermieter nicht zwingend eine Begründung angegeben werden?

Im Moment sehe ich mich wie geschrieben, nicht in der Lage irgendwelche Massnahmen zu greifen, ich sitze es aus.

Wie soll ich mich verhalten?

Macht ein ärztliches Attest evtl. Sinn?

Ich bin nicht bereit mich zu irgendetwas(Aufhebungsvertrag, zeitliche Vereinbarung wann ich ausziehe) drängen zu lassen, was kann mir nun schlimmstenfalls passieren? Welchen zeitlichen Spielraum habe ich rechtlich gesehen?

Danke im Voraus....
Mit Zitat antworten