AW: Auszug trotz schwerer Erkrankung
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.Bis jetzt ist ja nur eine mündliche Kündigung ausgesprochen worden.
Ist das überhaupt gültig?
Muss bei einer Kündigung durch den Vermieter nicht zwingend eine Begründung angegeben werden?
Im Moment sehe ich mich wie geschrieben, nicht in der Lage irgendwelche Massnahmen zu greifen, ich sitze es aus.
Wie soll ich mich verhalten?
Macht ein ärztliches Attest evtl. Sinn?
Ich bin nicht bereit mich zu irgendetwas(Aufhebungsvertrag, zeitliche Vereinbarung wann ich ausziehe) drängen zu lassen, was kann mir nun schlimmstenfalls passieren? Welchen zeitlichen Spielraum habe ich rechtlich gesehen?
Danke im Voraus....
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