Zitat:
Gibt es denn zu dieser Sache ein Gesetz?
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Gesetz? Meinen Sie nicht auch, dass wir genügend Gesetze haben? Hier wird es auch kein Gesetz geben, dass es verbietet eine weiß lackierte Tür gegen eine unlackierte Tür zu tauschen.
Es gibt aber die Verpflichtung des Vermieters, beim Tausch von defekten Teilen für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Ich würde die Sache anders anpacken und wegen des optischen Mangels, der ja vorhanden ist, die Miete nach Ankündigung um 5% zu mindern. Schreiben Sie das der Verwaltung und schicken sie den Brief per Einwurfeinschreiben.
Sie können sich ja in diesem Lexikon selbst auf die Suche machen, ob Sie etwas zu Ihrem Fall finden.
Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.