AW: Herd defekt bei Auszug
Hallo...vielen Dank erstmal für die Antwort...Ich hatte gegen die Kautionsabrechnung Widerspruch eingelegt und heute kam die Antwort. Meine Vermieterin besteht auf Begleichung der Rechnung da der defekt des Herdes kein Verschleiß wäre und auch keine Kleinreparatur.
Ich muß dazu sagen das die Scheibe herausfiel als meine Vermieterin den Herd geöffnet hat. Somit kann man mir ja wohl keinen Vorwurf machen da er bei mir immer Intakt war.
Ich weiß grad gar nicht wie ich mich weiter Verhalten soll.
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