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Alt 25.05.2012, 11:10
delfin1964 delfin1964 ist offline
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Registriert seit: 25.05.2012
Ort: Bamberg
Beiträge: 2
Unglücklich Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?

Hallo erstmal,

ich bin neu hier und hab eine Frage in der Hoffnung, das sie mir beantwortet werden kann.

Sind (mein Mann und ich) im April umgezogen und haben in der alten Wohnung Schönheitsreparaturen geleistet. (z.B. alte Tapeten runter u.s.w.) Dazu gehört auch, die Türen neu zu streichen, was kein Problem ist, da mein Mann ab morgen 2 Wochen Urlaub hat.
Doch der Vermieter verlangt von uns, die Türen erst zu streichen, wenn die Wohnung modernisiert worden ist, das dauert ca. 4 - 6 Wochen, da Etagenheizung, neue Füßböden und ein neues Bad in die Wohnung kommen?

Kann das der Vermieter rechtlich gesehen von uns verlangen?
Weiß ja gar net, wie wir in ca. 4 - 6 Wochen Zeit haben, könnten es auch machen lassen, aber der ganze Spaß kommt uns dann auf 1500 Euro (7 Türen) und das Geld haben wir nicht.

LG Grüße
Micha



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