Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.05.2012, 12:05
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?

Zuerst müsste man wissen, ob die sogenannte Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist. Wenn nicht, dann muss nichts gemacht werden. Z.B. ist das Entfernen der Tapeten nicht nötig gewesen:

Tapeten bei Auszug entfernen?

Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
Mit Zitat antworten