Zuerst müsste man wissen, ob die sogenannte Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist. Wenn nicht, dann muss nichts gemacht werden. Z.B. ist das Entfernen der Tapeten nicht nötig gewesen:
Tapeten bei Auszug entfernen?
Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten