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Alt 25.05.2012, 12:59
delfin1964 delfin1964 ist offline
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Standard AW: Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?

Von einer Schönheitsreperaturklausel steht im Vertrag gar nichts. Der Mietvertrag ist von 1989 und da haben wir viel Eigenleistung erbracht. Z.B.: Bad gefliesst und eingerichtet, Strom gelegt u.v.m. Im Mietvertrag steht, daß man nach Auszug die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand herstellen muß. Das haben wir auch getan,: Styropordecken entfernt und Decken verputzt, Fliesen im Bad entfernt und Wände verputzt, Tapeten entfernt und Löcher zugemacht. Jetzt haben wir nur noch die Türen und Rahmen zu streichen und da verlangen sie, wir können das erst machen, wenn die Wohnung modernisiert ist, da die Arbeit sonst umsonst wäre. Ist ja auch logisch, aber wir möchten endlich mit der alten Wohnung abschliessen.
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