AW: Nach Modernisierung noch Schönheitsreperaturen vornehmen?
Da im Vertrag die fälligen Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter übertragen wurden, müssen Sie nichts machen. Sollte der Vermieter anderer Meinung sein, sollten Sie die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts geben.
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