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Alt 29.05.2012, 10:14
leichtmatrosen leichtmatrosen ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung im "grünen Bereich"?

Danke für euere schnelle Antworten.

Die ankündigung bei nicht Einhaltung der gesetzten Frist fristlos zu Kündigen hatte ich vorher mit dem Mieterbund besprochen.

Eine Gesundheitsschädigung kann ich nicht nachweisen und ein Gefahr für die Gesundheit ist auch schwer nachzuweisen. Unter das Thema Mietrecht - Fristlose Kündigung + Sonderkündigung durch den Mieter habe ich folgende Information gefunden:

Das gilt auch für Mängel in und an der Wohnung, die mit einer Gefährdung der Gesundheit einhergehen oder die die Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen. Hier kommt hinzu, dass der Vermieter über die Mängel informiert werden und ihm die Gelegenheit gegeben werden muss, die Mängel zeitnah unter Angabe einer Frist zu beseitigen. Erst, wenn der Vermieter diese Frist verstreichen lässt, ohne sich darum zu kümmern, dass die Wohnung in einen nutzbaren Zustand versetzt wird, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.

Zwar ist Gesundheitsschädigung schwer nachzuweisen, aber eine Beeinträchtigung der Wohnraumnutzung ist meiner Meinung nach durchaus gegeben. Die Duftkulisse ist machmal so schlimm, das ich aufgrund dessen bei meine Freundin übernachte.

Schimmel hinter der Rigipswand wurde bereits von einem Sachverständiger festgestellt. Erste sichtbare Schimmel gibt es leider auch schon.

Wie auch immer die Sache ausgeht, ich ziehe aus. Auch wenn es bedeutet das ich 2 doppelte Mieten zu tragen habe. Hoffe aber immer noch darauf dass der Makler mein fristlose Kündigung kommentarlos hinnimmt um so eine Investierung zu vermeiden.
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