Zitat:
Lohnt es sich nun rechtliche Schritte einzugehen?
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Warum? Die Kündigungsfrist Ihrers Mieters beträgt 3 Monate. Hält er diese Frist nicht ein, sollten Sie ihn auf Zahlung der Miete verklagen.
Auch ein Abwohnen der Kaution wäre nur mit Ihrer Zustimmung möglich.
Die Drohung des Mieters, er würde einen Anwalt einschalten, ist nur warme Luft und ändert nichts an den Tatsachen. Sollte der Mieter keine Ruhe geben, sollten Sie Ihrerseits eine Kündigung nach § 573a BGB aussprechen.
Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung