Fristlose Kündigung wegen verschwiegenem Mangel
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit acht Tagen leben meine Frau und ich in unserer neuen Wohnung, uns fällt es allerdings sehr schwer mit der permanenten Lärmbelästigung zu leben. Auf dem Dach unserer Wohnung (5. OG) verlaufen Lüftungsschächte und auch der Antrieb ist über unserer Wohnung montiert. In allen drei Räumen ist nun 24 Stunden, in je wechselnder Lautstärke, das Rauschen der Schächte und das metallische Rattern des Antriebs zu hören.
Bei Wohnungsbesichtigung und der Übergabe wurde uns diese Apparatur allerdings verschwiegen und auch der Besichtigungs- und Übergabetermin fand zu einem Zeitraum statt, in welchem die Anlage verhältnismäßig ruhig ist. Bereits seit sieben Tagen verhandeln wir mit der Verwaltung und bitten um die Möglichkeit, wieder aus der Wohnung ausziehen zu können. Während dieser Gespräche stellte sich heraus, dass dieses Problem bereits bei Vormietern bestand und in diesem Zuge Lautstärkemessungen vorgenommen wurden. Auch eine bessere Isolierung der Anlage wurde schon geprüft, die allerdings nicht möglich sei.
Können wir als Mieter eine fristlose Kündigung wegen Täuschung aussprechen? Wir hoffen natürlich auf eine gütliche Einigung.
Mit freundlichen Grüßen
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