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Alt 25.02.2008, 11:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Sonny.

Eine Erhöhung der Nebenkosten in diesem Ausmaß ist natürlich zu hinterfragen.

Zu den umlegbaren Versicherungen:
Umlegbar sind Brandversicherung, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
Sollte der Vermieter zusätzlich Prämien für Mietausfälle zahlen, so sind diese herauszurechnen.
Die Rechtschutzversicherung des Vermieters ist nicht auf den Mieter umlegbar.

Zum Stromverbrauch:
Also wenn keine separaten Zähler existieren, dann muss der Stromverbrauch ja anteilig innerhalb der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt werden (z.B. pro Kopf).
Hierbei werden natürlich sämtliche angefallenen Stromkosten aufgeteilt, welche auch den Trockner mit einbeziehen. Somit wird es schwer, da eine separate Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Beim Schornsteinfeger sehe ich das so:
Wenn der Winter kommt, dann sollte die Wohnung ja beheizbar sein. Und beim Schornsteinfeger handelt es sich um laufende Kosten, die in der Regel jährlich anfallen und nicht auf einen Zeitpunkt festzunagelns sind. Somit würde ich die Schornsteinfegerrechnung hinnehmen.
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