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Alt 03.06.2012, 20:06
blackyLL blackyLL ist offline
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Registriert seit: 03.06.2012
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Standard Mietminderung bei Baumängelbeseitigung?

Hallo und guten Abend zusammen,

in unserem Zweifamilienhaus, BJ 2011, sind in unserer Dachspitzwohnung Risse in/ an den Stosskanten aufgetreten.
Dies wurde dem Vermieter zeitnah vor Ort gezeigt und von ihm aus auch gleich eine Firma beauftragt, die sich um diese Risse kümmern soll.
Soweit ist alles wunderbar und reibungslos abgelaufen.

Jedoch müssen wir auf Grund der Rissvergipsung und -abschleifung, was einen riesen Dreck bis in die kleinsten Öffnungen verursacht, die komplette Einrichtung aus den Zimmern schaffen.
Angesetzt sind ca 2-3 Wochen.
Können wir für diesen Zeitraum eine Mietminderung geltend machen? Und wenn ja, welche Höhe wäre gerechtfertigt?

Vielen Dank einstweilen für zahl- und hilfreiche Antworten



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