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Alt 04.06.2012, 18:54
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Heizkostenabrechnung: Haftung für Wg-Mitbewohner?

Zitat:
Wir hatten beide den Mietvertag unterzeichnet. Muss ich jetzt nur weil ich die Nachzahlung anerkannt habe beide Teile übernehmen und dazu noch die Anwaltskosten der Hausverwaltung, die wohl enstanden sind weil mein ehemaliger MB nicht zahlen will ???
Bei den Anwaltskosten bin ich mir nicht sicher, aber die Nachzahlung müssen Sie, wenn der andere Mieter nicht zahlt, übernehmen. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung. Wenn 2 oder mehr Personen einen Mietvertrag abschließen haftet jede Person in voller Höhe für die anderen Person(en). Der Vermieter kann sich also an jede Person in voller Höhe seiner Forderung(en) halten.
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