AW: Mietminderung bei Baumängelbeseitigung??
Um dies zu beantworten, sollten Sie vielleicht noch einmal beim Mietververein nachhaken.
Die Rechnung sieht jedoch generell nachvollziehbar und richtig aus.
Wobei ich die nicht nach dem Maßstab der Bauarbeitstage, sondern nach dem Maßstab der "Nichtbenutzbarkeit" kürzen würde.
Mietrecht Einfach
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