Zitat:
Reicht dies bzw. ist dies ein Kündigungsgrund.
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Ich denke, dass diese Gründe für eine Kündigung ausreichend sind. Zum einen sollte ein Mieter auf Nachfrage seine finanzielle Situation nicht verschleiern, zum anderen überziehen 3 Kinder die im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl beträchtlich.
Selbst wenn ein Gericht diese Dinge anders sehen sollte, sei dem Mieter der § 573a BGB zur Lektüre empfohlen. Näheres dazu hier:
Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung