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Alt 26.04.2009, 16:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Lyndacity,

leider ist es nicht ganz so einfach eine Wohnung fristlos zu kündigen. Die oben aufgeführten Gründe gelten dafür "noch" nicht.

Lies dir doch noch einmal den Beitrag zur fristlosen Kündigung durch den Mieter durch:
Die fristlose Kündigung durch den Mieter

Darin sind die Gründe aufgeführt, die zu einer fristlosen Kündigung gereichen.
In deinem Fall wäre es definitiv die Gesundheitsgefährdung durch Schimmel und das Wespennest, bei einer entsprechenden Allergie.

Wie kannst du nun vorgehen? (siehe oben genannten Artikel zur dfristlosen Kündigung)
Du musst dem Mieter eine Mängelliste übermitteln. In dieser muss eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden angegeben sein (z.B. 14 Tage).

Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen - worauf du hoffen kannst, wenn du sagst, dass er sehr unverläßlich sei - hast du das Recht die fristlose Kündigung auszusprechen.

Mit dem Staub sehe ich ggf. kritisch, da die Wohnung vermutlich vor 2 Jahren auch schon nicht im besten Zustand war und du sie dennoch genommen hast. Solte ich hier irren und die Wände haben sich kurzfristig in ihrem Zustand rapide verschlchtert, wäre auch dies ein Punkt für die Mängelliste, die schriftlich beim Vermieter einzureichen ist.

Ich wünsche viel ERfolg bei deinem Vorhaben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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