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Alt 11.06.2012, 17:20
derdaises derdaises ist offline
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Standard Vermieter verkauft gewinnbringend Strom

Hallo,

ich bin ein wenig ratlos und bevor ich einen Anwalt einschalte den ich mir finanziell kaum leisten kann würd ich mir hier gern den ein oder anderen Rat holen.

Ich formuliere das ganze allgemein damit es nicht den charakter einer persönlichen Rechtberatung bekommt.


Situation:

Ein kleiner Gewerbetreibender mietet bei einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft Gewerberäume.

Im Mietvertrag steht zum Thema Stromversorgung dass "auf Basis des durch den Vermieter abgeschlossenen Lieferantenvertrages mit dem Energieversorgungsunternehmen der Strom geliefert wird"

ein KW/h-Preis ist nicht festgelegt.
Nur die monatliche Abschlagszahlung wurde vereinbart.
und eine "Nutzungs- und Betriebspauschale" in Höhe von 5€ monatlich.

Als Verbrauchsermittlung hat der Vermieter einen ungeeichten Stromzähler installiert auf dem auch steht "für Abrechnungszwecke nicht zugelassen".

In der Abrechnung erhebt er 0,30€/KWh zzgl. seiner monatl. Grundgebühr von 5€.
Der drittbeste Anbieter wenn man den Stromanbieter selber bestimmen würde liegt aber bei 0,20€/KWh inkl. Grundgebühren und MwSt.

Der Vermieter gibt am Telefon offen zu dass er auf den KWh-Preis aufschlägt und begründet das es wäre sein Recht da er ja die Kabel bis zum Stromzähler, den Stromzähler und die Sicherungsautomaten zur Verfühgung stellt und gewährleistet dass es keine Ausfälle seiner Stromanlage auf dem Gelände gibt.
Insgesamt verfährt er mit ca 350Mietern auf dem Gelände so.

Wenn der Mieter dagegen Widerspruch einlegt, den Strom nicht in voller Höhe zahlt der verlangt wird und/oder mit Anwalt droht dann droht er den Mietvertrag fristgerecht sofort zu kündigen ohne weitere Diskussion.
Was er ja darf da bei Gewerberäume andere Kündigungsgesetze gelten als bei Wohnräumen.

Wenn man also seine Gewerberäume behalten will muss man sich mit der Monopolstellung des Vermieters als (illegalen?) sehr teuren und einzigen Stromanbieter abfinden.

Wer hat mit dieser Problemstellung schon zu tun gehabt und kann mir Rat geben?
Darf der Vermieter ohne weiteres den KWh-Preis erhöhen? Wenn ja um wie viel? Wenn nein; welche Behörde kann ihm das verbieten?
Info: Der zuständige Netzbetreiber fühlt sich nicht zuständig so lange der Vermieter seine Stromrechnung bezahlt.

Liebe Grüße



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