AW: Kündigung - Wohnung zugesperrt
Na ja, eine schriftliche Kündigung müsste schon vorliegen. Der Vermieter kann sich mit seiner Aktion erhebliche Schwierigkeiten einhandeln.
Bezüglich der versperrten Wohnung sehe nur die Möglichkeit eines Gerichtsbeschlusses.
Einen Fachanwalt aufsuchen.
Geändert von Sange (12.06.2012 um 19:09 Uhr)
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