Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Hallo,
ich bräuchte mal Eure Unterstützung.
Der Vorfall:
Seit Monaten (Nov-Dez) ist das Dachfenster undicht. Der Schaden wurde auch gemeldet und die Hausverwaltung hat auch schon 2 Firmen geschickt. Diese haben die Fenster ausgemessen (Dez.) aber es hat sich bis heute nix getan. Wir haben die Wohnung daraufhin fristgerecht gekündigt und dem Vermieter eine Frist von 2 Wochen gegeben, den Mangel zu beseitigen.
Wenn es regnet, ist unter dem Fenster eine riesige Wasserlache und es zieht alles ins Lamit und läuft die Decke runter.
(Beide Räume mit dem Dachfenster können wir nicht wirklich nutzen, also steht dort nur ein Trainingsgerät, da es immer wieder in die Wohnung regnen kann und somit unsere Sachen beschädigen könnte.)
Wir haben nun eine neue Wohnung gefunden und würden am liebsten so schnell wie es nur geht aus der Wohnung raus. Können wir trotz einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (Kündigung wurde ja schon eingereicht) früher aus dem Mietvertrag raus und ggf. von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
Die Frau von der Hausverwaltung war gestern da und wollte sich die Schäden am Laminat ansehen. (Wow, nach 6 Monaten und nachdem wir die Kündigung eingereicht haben. Eine konkrete Rückmeldung wann die Fenster nun ausgetauscht werden sollen, gab es noch nicht. Wahrscheinlich wird wieder eine neue Firma kommen und alles von vorne ausmessen usw....
Ich sage von vorab, vielen Dank und Gruß
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