Zitat:
Können wir trotz einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (Kündigung wurde ja schon eingereicht) früher aus dem Mietvertrag raus und ggf. von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
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Nö!
Wenn die Schäden/der Mangel an den Fenstern beweisbar gemeldet wurde, dann gibt es die Möglichkeit der Mietminderung. Ein Sonderkündigungsrecht ist aber keinesfalls durchzusetzen.