Nach Auszug neue Tür ?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meines Rechts als Mieter.
Ich bin gerade aus meiner Wohnung/WG ausgezogen, da wir schon länger Probleme mit dem Vermieter hatten.
Ich habe (leider) während ich dort gewohnt habe, an meiner Zimmertür ein Bild mit Reißnägeln (2 Stück) befestigt.
Mein Vermieter hat bei der Zimmerabnahme darauf bestanden, dass ich die baldigen Kosten für eine neue Tür übernehmen, da meine Zimmertür ja nun 'irreparabel beschädigt' ist und sie wohl bevor ich eingezogen war neu einmontiert wurde.
Bei der Tür handelt es sich um eine Kunststofftür. Nachdem ich versucht habe, die zwei kleinen Löcher zuzuspachteln (jetzt sieht man nur noch zwei kleine Flecken, die etwas heller sind als die restliche Tür), wollte mein Vermieter die Tür immernoch nicht abnehmen und besteht weiterhin auf eine neue Tür. Allerdings möchte er auch keine Tür aus dem Baumarkt (die es für etwa 40-70 Euro gibt), sondern er möchte die angeblich exakt gleiche Tür vom Fachhändler, die seiner Meinung nach nicht billig sei.
Gibt es für mich als Mieter hier irgendeine Chance billiger weg zu kommen? Im Sinne von 1. Wieso unbedingt eine teure Tür? 2. Kann sowas nicht als Schönheitsfehler zählen? Denn die Tür ist ja nun wirklich nicht entstellt oder nicht mehr zu gebrauchen. Oder kann sowas eventuell auch als Abnutzung hinzu zählen?
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