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Alt 16.06.2012, 11:05
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wie verhält man sich richtig?

Hallo,

sollten Sie nicht im Testament erwähnt worden sein, so haben Sie Anspruch auf den Pflichtteil. Hierzu lesen Sie bitte alles Wichtige hier nach:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber

Wegen allem anderen wird Ihnen der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben. Sie sollten sich also ein wenig in die Materie Pflichtteil einlesen und dann Ihr Anliegen einem spezialisierten Anwalt vortragen. Dies könnten Sie auch über dieses Forum tun und den folgenden Link, um einen Indikator für Ihr Anliegen zu bekommen:

Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Viel Erfolg wünscht,


Erbrecht Einfach
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