AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?
Meinem Vorschreiber muss ich leider widersprechen.
Es gibt nach dem BGB die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, die in dem geschilderten Fall möglich wäre.
Allerdings spielt hier der Umfang des Mangels eine Rolle.
Vielleicht hilft ein Mieterverein oder Fachanwalt?
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