Also ich bin mir sicher, dass es ein fristloses Kündigungsrecht gibt, wenn der Vermieter gemeldete Mängel nicht innerhalb der realistisch vom Mieter gesetzten Frist behebt!
Aber: Diese Mängel müssen (wenn ich mich grad nicht komplett irre) eine Gesundheitsgefährdung (bestätigt vom Amtsarzt) mit sich bringen.
Andernfalls bleibt nur die oben angesprochene Mietminderung:
Siehe:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt (Absatz zwei im Fließtext)
Ich lasse mich auch gerne belehren und bitte kurz den betreffenden Paragraphen im
BGB Mietrecht Gesetzestext hier zu nennen.
Mietrecht Einfach