Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 16.06.2012, 18:37
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?

Also ich bin mir sicher, dass es ein fristloses Kündigungsrecht gibt, wenn der Vermieter gemeldete Mängel nicht innerhalb der realistisch vom Mieter gesetzten Frist behebt!

Aber: Diese Mängel müssen (wenn ich mich grad nicht komplett irre) eine Gesundheitsgefährdung (bestätigt vom Amtsarzt) mit sich bringen.

Andernfalls bleibt nur die oben angesprochene Mietminderung:
Siehe: Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt (Absatz zwei im Fließtext)

Ich lasse mich auch gerne belehren und bitte kurz den betreffenden Paragraphen im BGB Mietrecht Gesetzestext hier zu nennen.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!