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Alt 25.02.2008, 11:42
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo,

also es ist generell zulässig kleine Instandhaltungsarbeiten vom Mieter übernehmen zu lassen.
Diese umfassen in der Regel:
Behebung kleiner Schäden an Anlagen für Elektrizität, Gas, Wasser, den Heizeinrchtungen, Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen.

Wenn somit 120,- EUR in Ihrem Mietvertrag geregelt sind, so sind die Kosten meiner Meinung nach auch von Ihnen zu übernehmen.

Sie können sich aber gerne noch einmal an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt für Mietrecht wenden, um Sicherheit zu haben.
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