Zitat:
Haben Sie die Schadensschilderung überlesen?
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Bitte konstruieren Sie keinen Schaden, der die Wohnung unbrauchbar macht. Erst dann ist eine fristlose Kündigung möglich.
Aber klar, erzählen Sie dem TE, dass er fristlos kündigen kann. Sie müssen ja nicht das Prozessrisiko tragen.