Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 17.06.2012, 15:57
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Bitte konstruieren Sie keinen Schaden, der die Wohnung unbrauchbar macht. Erst dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Aber klar, erzählen Sie dem TE, dass er fristlos kündigen kann. Sie müssen ja nicht das Prozessrisiko tragen.
Dieser Beitrag von Ihnen, ist ohne ein Begründung die auf der Schadensbeschreibung des TE beruht, einfach nur undurchdachtes Geschimpfe. Außerdem ist es eine Unverschämtheit, mir irgendwelche Konstruktionen zu unterstellen.
Ihre unkontrollierten Hinweise auf ein Prozessrisiko o.ä. können Sie sich nun wirklich sparen. Denn letztendlich bedeutet dies ja, dass Sie hier eine unerlaubte Rechtsberatung anstreben. Denn nur so kann man Ihren Hinweis verstehen.

Wenn Sie meine Beiträg #3 und #5 aufmerksam lesen, dann sollte eigentlich zu erkennen sein, dass ich keine Rechtsberatung vorhabe, sonder einfach nur die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung in Erwägung ziehe. Ich weise sogar noch darauf hin, dass es möglicherweise noch auf den Umfang des Schadens ankommt.

Ich denke aber, wenn der TE durch die Schlamperei des Vermieters, 2 Räume seiner Wohnung nicht mehr bewohnen kann und das Wasser in das Laminat zieht und an der Decke herunter läuft, dass dies schon einen guten Kündigungsgrund bedeutet. Zumal der Schaden gemeldet wurde und keine Reaktion erfolgt ist.

Ach, für die Zukunft : Wenn ich EOD schreibe, dann können Sie sich weitere Kommentare an mich sparen, dann ist für mich zu dem jeweiligen Thema Schluss.

EOD