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Alt 18.06.2012, 11:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mängel, Kündigung und Sonderkündigungsrecht?

An dieser Stelle schließe ich einmal das Thema.

Dem Themenersteller sollte nun klar sein, dass er den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen sollte, wenn er eine fristlose Kündigung anstreben möchte.

Ob dies nun Erfolg verspricht sei dann seiner Beurteilung der hier geführten Diskussion überlassen.

Ich empfehle in jedem Falle die ordentliche Kündigung und dann nach Beurteilung des Schadens durch einen Fachmann möglicherweise einen zusätzlichen Weg einzuschlagen, um die Frist nochmalig zu verkürzen!


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