Hallo marjorie,
soweit ich weiß gilt diese Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Isolvenz des Vermieters für angemieteten Gewerberaum, jedoch nicht für Wohnraum.
Somit bleibt die ordnungsgemäße Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Werden vom Vermieter jedoch keine Reparaturen von gemeldeten Mängeln vorgenommen, kann nach einer angemessenen Frist die Wohnung fristlos gekündigt werden.
Hierzu empfehle ich noch den 2. Absatz des Artikels zur fristlosen Kündigung durch den Mieter:
Fristlose Kündigung wegen Mängeln
Diese Mängelanzeige sollte natürlich auf dem schriftlichen Wege zugestellt werden und es sollte auch sichergestellt werden, dass diese den Vermieter erreicht. (Persönlich übergeben oder per Einschreiben mit Rückschein versenden)
Sollte diese Mängelanzeige nicht beachtet werden stehen die Tore zur fristlosen Kündigung offen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach