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Alt 20.06.2012, 16:17
Skorpion Skorpion ist offline
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Standard AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung

Zuerst vielen Dank für Ihre Antwort!
Nein, wir haben nicht bezüglich der Nebenkosten geschlafen, sondern als ich 2004, den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung ansprach, sagte er mir, viele wollen mein Haus mieten, ich glaube Ihrer Mutter, die ja bei Ihnen wohnt wird der Umzug sehr schwer fallen und das wollen Sie doch sicherlich nicht verantworten. Also sprechen Sie mich auf solchen Blödsinn wie Ihrer Nebenkostenabrechnung, in Ihrem eigenen Interesse nicht mehr an. Glauben Sie mir bitte, daß haben andere schon versucht und ich möchte Ihnen keine Angst machen, aber fragen Sie einfach mal die Nachbarn und nun Tschüß
Da meine Mutter einen Umzug wirklich schwer verkraftet hätte und auch die Nachbarn mir sagten, der Vermieter sei mit Vorsicht zu behandeln, habe ich Ihn nicht mehr darauf angesprochen. Meine Mutter ist nun leider verstorben, wir sind ausgezogen und ich habe unter Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung | Einfach erklärt
letzter Absatz gelesen
Ganz wichtig für Mieter:
Erstellt der Vermieter über Jahre hinweg keine Nebenkostenabrechnungen verjähren mögliche Guthaben für den Mieter. Aber, damit die Guthaben verjähren können, muss der Vermieter in dem laufenden Mietverhältnis bereits eine erste Nebenkostenabrechnung erstellt haben. Hat der Vermieter noch nie eine Abrechnung erstellt, verjähren auch die Ansprüche des Mieter nicht.

Leider weiß ich nicht worauf sich diese Aussage stützt und hoffte hier auf Hilfe. Ich wollte ja nicht zum Anwalt laufen und im Endeffekt mehr Kosten haben als ich bekomme, was ja wohl verständlich ist.
Nochmals Danke
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