Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 20.06.2012, 19:19
Christianxy Christianxy ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2012
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung anstelle einer Mahnung

Hallo ich habe eine Frage zu einer fristlosen Kündigung eines Mietvertrages seitens Vermieter.

Kurz und Knapp, ich bin drei Monate außer Lande gewesen und habe keine Miete überwiesen, wieder zurück und habe jetzt zwei Briefe im erhalten einer ist die fristlose Kündigung der die mich auffordert die Wohnung innerhalb drei Tagen zu verlassen aufgrund der ausstehenden Miete.
Der zweite, vor vier Tagen geschrieben, eine wiederholte Aufforderung die Wohnung zu verlassen mit der Ansage das eine Räumungsklage eingereicht wird.

Hierzu möchte ich fragen was ich zu erwarten habe wenn die ausbleibende Miete jetzt überwiesen ist und ob es denn rechtens ist ohne eine Mahnung eines Mietrückstandes direkt fristlos zu kündigen.

Würde mich über Tipps zum richtigen Verhalten in dieser misslichen Lage freuen.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen