Bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen. Eine Abmahnung ist dazu nicht nötig. Wenn Sie die ausstehende Miete sofort komplett begleichen ist diese fristlose Kündigung vorerst geheilt.
Das darf aber nicht schon mal passiert sein, dann könnte der Vermieter wegen Unzuverlässigkeit eine normale Kündigung aussprechen.
Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter